Rinchen Terdzö

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Jamgön Kongtrul Lodrö Thayé

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Texts belonging to (and related to) the Rinchen Terdzö (rin chen gter mdzod) or Precious Treasury of Revelations, one of the five treasuries of Jamgön Kongtrul Lodrö Thayé (1813–1899). Note that the volume numbers below correspond to the Shechen Publications edition (2007–2008):

Volume 5

Das erste Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma) ist das Gebet an den Drei-Kāya Guru, ergänzt von Anrufungen an die weiteren Meister der Linie.

Das zweite Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das dem König Tri Songdetsen gegeben wurde, sollte am Abend rezitiert werden, der Zeit des Zorns.

Das dritte Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das der Ḍākinī Yeshe Tsogyal gegeben wurde, sollte vor Anbruch der Dämmerung rezitiert werden, in der Zeit des Wachstums oder der Bereicherung.

Das vierte Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das dem Mönch Namkhai Nyingpo gegeben wurde, sollte bei Tagesanbruch rezitiert werden, der Zeit des Befriedens.

Das fünfte Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das Nanam Dorje Dudjom gegeben wurde, sollte am Nachmittag rezitiert werden, der Zeit der Anziehungskraft und Macht.

Das sechste Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das dem Prinzen Mutri Tsenpo gegeben wurde, sollte in mitternächtlicher Dunkelheit rezitiert werden.

Das siebte Kapitel aus dem Gebet in sieben Kapiteln (le'u bdun ma), das dem König von Gungthang gegeben wurde, sollte mittags, in der Ruhezeit, rezitiert werden.

Volume 10

Volume 16

Volume 32

Volume 35

Volume 36

Volume 41

Volume 52

Volume 60

Volume 67

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Im Vajrayāna-Buddhismus unterliegen bestimmte Texte der Einschränkung, dass nur jene sie lesen und praktizieren dürfen, die die erforderlichen Ermächtigungen, Übertragungen und Anweisungen dafür erhalten haben.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie berechtigt sind, einen bestimmten Text zu lesen oder zu praktizieren, erkundigen Sie sich bitte bei einem qualifizierten Linienhalter.

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